Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig! Wir sind stets bemüht, unsere Kund:innen und
potenziellen Kund:innen bestmöglich zu betreuen und nehmen Ihre Anliegen, Wünsche und
Verbesserungsvorschläge zu unseren Produkten und Dienstleistungen sehr ernst. Wir freuen uns
selbstverständlich auch über Ihr Lob.
Die Angaben zum Verfahren zur Beschwerdebearbeitung, zu Bearbeitungsgrundsätzen und
Arbeitsabläufen des Beschwerdemanagements finden Sie hier.
Ziele und Aufgaben des Beschwerdemanagements
Das Beschwerdemanagement hat es sich zu seinem größten Ziel gemacht, eine nachhaltige
Beschwerdebearbeitung zu gewährleisten und dadurch die (potenzielle) Geschäftsbeziehung zu stärken und die
Dienstleistungsqualität stetig zu erhöhen. Demgemäß ist das Beschwerdemanagement der DenizBank AG dazu
angehalten, durch eine objektive, transparente und faire Beschwerdebearbeitung dafür Sorge zu tragen, die Zufriedenheit der Kundschaft wiederherzustellen.
Folglich übernehmen wir die Vermittlerrolle zwischen Beschwerdeführer:innen (Interessent:innen, potenzielle Kund:innen und Bestandskund:innen) und der DenizBank AG. Ziel der Vermittlung ist es dabei, eine für beide Seiten akzeptable Einigung zu erzielen. In
diesem Sinne wird der gegenständliche Sachverhalt neutral und fair bewertet und der Beschwerdegrund
analysiert. Im Anschluss an die Analyse sind Fehler, Versäumnisse und Missverständnisse aufzuklären. Das
Beschwerdemanagement muss daher als Anlaufstelle betrachtet werden, sodass auch Beschwerden zum Zwecke der
Bearbeitung an die jeweils zuständigen Fachabteilungen weitergeleitet werden können. Es wird darauf
hingewiesen, dass es nicht die Aufgabe des Beschwerdemanagements ist, eine geschäftspolitische Entscheidung
zu treffen.
Wie bringen Sie eine Beschwerde vor?
Viele Meinungsverschiedenheiten oder auch Missverständnisse können im direkten Kontakt mit
der zuständigen Abteilung bzw. mit Kundenbetreuer:innen geklärt werden. Ein Einschreiten der
Beschwerdestelle verlangt jedenfalls, dass zuvor zumindest versucht wurde, eine Einigung zu erzielen.
Bitte stellen Sie sicher, dass im Rahmen Ihrer Beschwerdemeldung jedenfalls die folgenden
Informationen gegeben sind.
Beschwerdeführer:innen müssen identifizierbar sein. Mindestangaben sind Vorname, Nachname,
Anschrift und E-Mail oder Mobilnummer
Betroffenes Produkt bzw. betroffene Dienstleistung
Anlass und Ziel der Beschwerde
Damit wir Ihre Beschwerde angemessen und sachgerecht bearbeiten können, dürfen wir Sie
insbesondere darum bitten, den Beschwerdegrund klar und umfassend zu beschreiben.
Sie haben folgende Möglichkeiten, mit uns direkt in Kontakt zu treten:
per Post: DenizBank AG, z.H. Feedback Management, Münchener Straße 7, 60329 Frankfurt/Main
anonyme oder von Minderjährigen bzw. betreuten Personen eingebrachte Beschwerden
Verletzung der Anstandsregeln durch Beschwerdeführer:innen, z.B. Beleidigungen, offenkundige
Unrichtigkeiten, Drohungen, oder dergleichen
keine vollständige Offenlegung des Sachverhaltes
Anhängigkeit eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens
Konflikt der Beschwerde mit geschützten Interessen Dritter im Sinne des Bankgeheimnisses
oder des Datenschutzes
bereits getroffene Entscheidung durch das Beschwerdemanagement selbst oder durch die
zuständige Fachabteilung
Wie wird Ihre Beschwerde bearbeitet?
Bei Einlangen wird geprüft, ob der Sachverhalt in die Zuständigkeit der Beschwerdestelle
fällt. Sollte dies der Fall sein, wird außerdem geprüft, ob alle notwendigen Unterlagen und Informationen
beiliegen. Wenn nicht, werden Sie dazu aufgefordert die Beschwerde erneut einzureichen. Der Fall wird bis
zur neuerlichen Einreichung in das Beschwerdemanagement außer Evidenz genommen. Wir sind bestrebt, den
Sachverhalt innerhalb von 5 Werktagen zu klären, um eine gemeinsame Lösung zu erzielen.
Eingangsbestätigung
Für alle Beschwerden wird im Rahmen der Beschwerdeerfassung eine Eingangsbestätigung
erstellt und Beschwerdeführer:innen unverzüglich per E-Mail zugesendet. In der Eingangsbestätigung werden
weitere Informationen in Bezug auf das Beschwerdeverfahren übermittelt und der für die Bearbeitung benötigte
Zeitraum angekündigt. Falls Sie Ihre Beschwerde per Telefon kundtun, werden wir Sie telefonisch über das
Beschwerdeverfahren informieren. Telefonische Anfragen können in den meisten Fällen sofort behandelt werden,
andernfalls erhalten Sie von uns einen Rückruf.
Zwischenstandsmeldung
Wir wissen, dass Sie auf eine Antwort warten. Doch manchmal sind Anliegen komplexer, als
sie auf den ersten Blick erscheinen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es etwas länger dauert, denn wir
recherchieren für eine ausführliche Prüfung umfangreich und holen bei den betroffenen Filialen oder
Fachabteilungen relevante Informationen ein. Als Beschwerdemanagement achten wir darauf, dass Ihr Anliegen
schnellstmöglich und gewissenhaft bearbeitet und erledigt wird. Sollte die Erledigung aufgrund komplexer
Zusammenhänge in diesem Zeitraum nicht möglich sein, werden wir Sie selbstverständlich per E-Mail bzw. (bei
Nichtvorliegen Ihrer E-Mail-Adresse) telefonisch über den Bearbeitungsstatus informieren. Gleichzeitig
klären wir Sie auch über die Gründe der Verzögerung auf und geben Ihnen außerdem ein Datum bekannt, zu dem
die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.
Antwort
Für alle Beschwerden wird im Rahmen der Beschwerdebearbeitung eine eindeutige und
verständliche Antwort erarbeitet und Beschwerdeführer:innen kommuniziert.
Wird Ihre Beschwerde bzw. Ihr Anliegen dokumentiert?
Generell wird Ihre Beschwerde bzw. Ihr Anliegen in unserem System erfasst und erhält eine
Vorgangsnummer, die wir Ihnen mitteilen. Mit der elektronischen Erfassung stellen wir sicher, dass wir Ihr
Anliegen sowie zugehörigen Unterlagen stets im Auge behalten und den Stand der Bearbeitung nachvollziehen
können.
Welche zusätzlichen Möglichkeiten haben Sie?
Falls wir Ihrem Anliegen nicht oder nur teilweise nachkommen können, werden wir das in
unserer schriftlichen Stellungnahme ausführlich begründen. Sollten Sie mit unserer Stellungnahme bzw. Lösung
nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit alternative Streitbeilegungsverfahren zu nutzen und Ihre
Beschwerde an die unten angeführten Stellen oder an die ordentlichen Gerichte zu richten:
Europäische Online-Streitbeilegungsplattform
-
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform können Verbraucher:innen für die
außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen (z. B. Online-Sparen oder Online-Girokonto) mit
einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Diese Information stellt die DenizBank AG unabhängig von der
Teilnahme an einem europäischen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung zur Verfügung.
Ombudsmannverfahren
-
Die DenizBank AG nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ teil. Näheres finden Sie der Webseite unter
bankenombudsmann.de. Dort haben Verbraucher:innen die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank
den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen
Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kund:innen, die nicht Verbraucher:innen sind, den
Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden
im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de
abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Beschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 040307, 10062 Berlin, Fax: 030 1663-3169, E-Mail,
zu richten.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
-
Ebenso können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Whistleblowing
-
Integrität und ethisch korrektes Verhalten spielt in der DenizBank AG eine wesentliche Rolle. Der Vorstand der DenizBank AG hat daher ein internes Whistleblowing-System implementiert, das es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, (vermutete) Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften an eine geeignete Stelle zu melden. Ziel dieses Systems ist es, derartige Verstöße frühzeitig zu erkennen, entsprechende Unzulänglichkeiten zu beheben und Schäden für die DenizBank AG sowie sämtliche involvierte Personen zu vermeiden.
Die wesentlichen Eckpunkte des Whistleblowing-Systems sind:
Um die Aufarbeitung eines gemeldeten Sachverhaltes zu ermöglichen, sind im Rahmen einer Meldung so viele Informationen und Details wie möglich bekannt zu geben.
Die Vertraulichkeit des Whistleblowers im Rahmen der Bearbeitung einer eingelangten Meldung wird stets geschützt.
Wer im guten Glauben an deren Richtigkeit eine Meldung erstattet, hat mit keinerlei Repressalien zu rechnen.
Wissentlich falsche Meldungen sind hingegen unzulässig und können unterschiedliche negative rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
(Vermutete) Verletzungen von Vorschriften aus unter anderem den folgenden Bereichen können im Rahmen des Whistleblowing-Systems der DenizBank AG gemeldet werden:
Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Verbraucherschutz
Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Verhinderung und Ahndung von Straftaten aus dem Bereich der Korruptionsdelikte
Bankenaufsichtsrechtsverstöße
Teil des Whistleblowing-Systems ist auch die Möglichkeit der Meldung durch ehemalige und potenzielle zukünftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner.
Hierfür steht folgender Kommunikationskanal für die Erstattung einer vertraulichen Meldung zur Verfügung: